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   BSG, 18.12.2018 - B 14 AS 292/18 B   

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https://dejure.org/2018,47864
BSG, 18.12.2018 - B 14 AS 292/18 B (https://dejure.org/2018,47864)
BSG, Entscheidung vom 18.12.2018 - B 14 AS 292/18 B (https://dejure.org/2018,47864)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - B 14 AS 292/18 B (https://dejure.org/2018,47864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 67 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 14 AS 292/18 B
    Ohne Verschulden im Sinne dieser Vorschrift ist eine gesetzliche Verfahrensfrist versäumt, wenn ein Beteiligter diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaften Prozessführenden angesichts der gesamten Umstände des Einzelfalls nach allgemeiner Verkehrsanschauung vernünftigerweise zuzumuten ist ( BSG vom 7.10.2004 - B 3 KR 14/04 R - SozR 4-1750 § 175 Nr. 1 RdNr 15 und BSG vom 21.8.2000 - B 2 U 230/00 B - SozR 3-1500 § 67 Nr. 19 S 50, jeweils mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 67 RdNr 3).
  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 83.09

    Beschwerdefrist; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung; Hindernis;

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 14 AS 292/18 B
    Ist sie dagegen Folge einer Unkenntnis des Klägers selbst über die Möglichkeit der Bestellung eines Notanwalts und deren Voraussetzungen (§ 202 SGG iVm § 78b ZPO ; vgl dazu nur BSG vom 11.10.2018 - B 8 SO 66/18 B - RdNr 4 mwN), muss er sich entgegenhalten lassen, als rechtsunkundiger Beteiligter nicht ausreichend und rechtzeitig fachkundigen Rat (vgl nur BVerwG vom 7.10.2009 - 9 B 83/09 - RdNr 3) für den Fall eingeholt zu haben, dass sich kein zu seiner Vertretung bereiter Rechtsanwalt finden würde.
  • BSG, 21.08.2000 - B 2 U 230/00 B

    Eidesstattliche Erklärung eines Rechtsanwaltes als Beweismittel, Zustellfristen

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 14 AS 292/18 B
    Ohne Verschulden im Sinne dieser Vorschrift ist eine gesetzliche Verfahrensfrist versäumt, wenn ein Beteiligter diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaften Prozessführenden angesichts der gesamten Umstände des Einzelfalls nach allgemeiner Verkehrsanschauung vernünftigerweise zuzumuten ist ( BSG vom 7.10.2004 - B 3 KR 14/04 R - SozR 4-1750 § 175 Nr. 1 RdNr 15 und BSG vom 21.8.2000 - B 2 U 230/00 B - SozR 3-1500 § 67 Nr. 19 S 50, jeweils mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 67 RdNr 3).
  • BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist -

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 14 AS 292/18 B
    Sollte die Versäumnis der am 28.9.2018 endenden gesetzlichen Verfahrensfrist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf einen Beratungsfehler der ihn im Berufungsverfahren vertretenden Rechtsanwälte zurückgehen, müsste sich der Kläger dies wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (stRspr; vgl nur BSG vom 1.11.2017 - B 14 AS 26/17 R - RdNr 5).
  • BSG, 11.10.2018 - B 8 SO 66/18 B
    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 14 AS 292/18 B
    Ist sie dagegen Folge einer Unkenntnis des Klägers selbst über die Möglichkeit der Bestellung eines Notanwalts und deren Voraussetzungen (§ 202 SGG iVm § 78b ZPO ; vgl dazu nur BSG vom 11.10.2018 - B 8 SO 66/18 B - RdNr 4 mwN), muss er sich entgegenhalten lassen, als rechtsunkundiger Beteiligter nicht ausreichend und rechtzeitig fachkundigen Rat (vgl nur BVerwG vom 7.10.2009 - 9 B 83/09 - RdNr 3) für den Fall eingeholt zu haben, dass sich kein zu seiner Vertretung bereiter Rechtsanwalt finden würde.
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